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Was sind IGEL-Leistungen?

Unter individuellen Gesundheitsleistungen versteht man innovative Leistungen der Vorsorge und Diagnostik, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Dennoch sind sie bei einigen Patienten zweifellos medizinisch indiziert. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden Patientenversorgung hinaus. Moderne Diagnostik wird selbstverständlich in Universitätskliniken eingesetzt (weil die Unikliniken anders mit den Krankenkassen abrechnen als die niedergelassenen Ärzte), jedoch ist hier die Wartezeit auf eine geplante Untersuchung oft lang.
Die wichtigste Vorsorgeuntersuchung ab dem 40. Lebensjahr ist die
Glaukomvorsorge.

Die Situation des Vetragsarztes: zwischen Budgetierung und High-Tec-Medizin

Das ist die augenblickliche Situation:
Das ärztliche Handeln wird durch Budgetvorgaben beeinflusst, die nicht immer mit der Intention einer guten Patientenversorgung vereinbar sind.
Verursacht werden diese Konflikte vor allem durch unterschiedliche Leistungskataloge in der ambulanten und stationären Versorgung. Während im Krankenhaus alle medizinischen Leistungen für die Patienten verfügbar sind, müssen die Vertragsärzte mit einem eingeschränkten Katalog arbeiten, der stringent im Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) definiert wird.
Unabhängig vom Vertragsarztrecht und den Verträgen in der Selbstverwaltung bietet der Vertragsarzt dem Patienten
individuelle Behandlungen an, die sich am Stand der Wissenschaft und einer wirtschaftlichen Leistungserbringung orientieren. Stehen die Leistungen in der ambulanten Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Verfügung, so informiert der Arzt den Patienten und versucht, die Defizite auszugleichen. Er darf dabei den Patienten durch eine finanzielle Eigenbeteiligung nicht überfordern.

Was sagen die gesetzlichen Krankenkassen zu IGEL-Leistungen?

Es gibt schon mehr und mehr Ausnahmen bei den Krankenkassen. So heißt es auf der Internetseite einer BKK zur Glaukomvorsorge:

„Im Rahmen unseres Bonusprogramms
BKK-plus können Versicherte bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für selbst finanzierte Vorsorge- (IgeL) Leistungen aus den Bereichen

- erweiterte Krebsvorsorge

- Glaukomvorsorge

- Knochendichtemessung

- Zusatzdiagnostik bei Schwangerschaft

gegen Vorlage der Rechnungen einen Zusatzbonus erhalten.“
Stand: 4.5.2018

Was sagt der Berufsverband der Augenärzte zur Glaukom-Vorsorgeuntersuchung?

Bei der Glaukomvorsorge handelt es sich um eine ärztliche Leistung zur Früherkennung eines grünen Stars. Häufig wird die sinnvolle Glaukomvorsorge mit der einfachen Augendruckmessung gleichgesetzt.

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Bild: Die Augendruckmessung allein reicht nicht aus!

Eine
augenärztliche Glaukomvorsorge beinhaltet immer die Kombination einer Augeninnendruckmessung und die Untersuchung des sogenannten Sehnervenkopfes. Der Sehnervenkopf ist die Stelle an der der Sehnerv in die Netzhaut übergeht:

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Bild: Sehnervenkopf (Papille) mit ungewöhnlich großer Ausbuchtung in der Mitte – ein regelmäßiger Check des Sehnervs ist daher wichtig.

Quelle: BVA

Wann ist eine Zusatzdiagnostik sinnvoll?

Nur wenn es der Diagnosesicherheit, der Vorsorge oder der Verkürzung der Untersuchungszeit dient, bieten wir Ihnen diese Diagnostik an. Wir werden Ihnen keine unnötigen Untersuchungen empfehlen und schon gar nicht aufdrängen. Wir richten uns dabei nach den Empfehlungen des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) und der Deutschen ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Die Kosten werden fair nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kalkuliert.

Die individuellen Gesundheitsleistungen werden vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen teilweise kritisch gesehen und der Verbraucherschutz gibt einen IGEL-Monitor heraus. Kritisiert wird, dass ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit nicht eindeutig nachgewiesen sei. Immer wieder wird zu Recht darauf hingewiesen, dass man den Sinn der Untersuchungen erklärt bekommen muß und dass man Bedenkzeit haben soll. Daran halten wir uns.

Dies ändert aber nichts daran, dass die
moderne Medizin sich weiterentwickelt und jeder Patient das Recht hat, in Ausübung seiner Freiheit daran teilzunehmen. Wir halten es für eine Unterlassung, unsere Patienten nicht auf die enormen Fortschritte der modernen Medizin hinzuweisen, gerade was die Diagnostik und Früherkennung betrifft. Das trifft besonders auf die Glaukomfrüherkennung und Früherkennung der Makuladegeneration zu.