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Foto von André H., Berlin

Fliegerärztliche Augenuntersuchung


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Foto von W.Hanuschik

Vorbereitung / Mitbringen

Bitte Brille mitbringen.

Tendenz Behandlungszeit

  • mittel (10-20 Min.)

Kosten

118,00 € Piloten Kl. 1 (umfangreicher)
92,00 € Piloten Kl. 2

Beschreibung

Anmeldung

Telefonisch unter 030-4552000 oder über das Kontaktformular. Bevorzugt Dienstags von 12-15 Uhr (andere Termine ggfs. möglich).


Welche Mindestanforderungen gelten für Klasse 1-Piloten bei Erstuntersuchung?

Fernvisus für jedes Auge mit oder ohne Korrektur mindestens 0,7; beidäugig 1,0.  Grenzwerte für die unkorrigierte Sehschärfe sind nicht festgelegt.

Refraktion/ Dioptrien:

Bei Erstuntersuchung gelten folgende Grenzwerte: eine Hyperopie von max. +5.0 Dioptrien;  eine Myopie von max. -6.0 Dioptrien und keine pathologischen Veränderungen an der Netzhaut. Überschreitet der Refraktionsfehler -3.0 oder +3.0 Dpt muss eine augenärztliche Nachuntersuchung alle 4 Jahre erfolgen. Eine Überschreitung von -6,0 Dpt. , ein Astigmatismus von über -3.0 Dpt oder eine Anisometropie von > 3.0 Dpt ist zulässig: wenn keine pathologischen Veränderungen an der Netzhaut bestehen; wenn die bestmögliche Korrektur getragen wird; wenn die Sehschärfe auf jedem Auge 6/6 (1.0) ist und ein normales Gesichtsfeld besteht beim Tragen der Brille. Eine Nachuntersuchung durch einen Augenarzt muss dann alle 2 Jahre erfolgen.

Binokularsehen und Gesichtsfeld
Bewerber müssen ein normales Gesichtsfeld aufweisen. Erlaubt sind in 6 m Entfernung: 2 Prismendioptrien vertikale Phorie, 10 PRDPT Esophorie und 8 PRDPT Exophorie und in 33 cm Entfernung 1 Prismendioptrie vertikale Phorie, 8.0 PRDPT Esophorie und 12.0 PRDPT Exophorie. Die Fusionsbreite muss ausreichend sein, so dass keine zeitweilige Diplopie oder Asthenopie besteht.

Farbensehen
Bewerber Kl. 1 müssen die ersten 15 Tafeln der 24-Tafel-Ishihara-Tafeln, die in zufälliger Reihenfolge gezeigt werden, fehlerfrei erkennen. Bei einem Fehler muß die Untersuchung am Anomaloskop erfolgen und normale Trichromasie (AQ 0,7 - 1,4 und max. 3 Skalenstriche Einstellbreite) ergeben.

Blendungsempfindlichkeit und Kontrastsehen
Es wird ein Kontrastsehen von 1:2,7 oder 1:2 bei Erstbewerbung gefordert. Bei 1:5 wird die Empfehlung OML (qualifizierter Kopilot) erteilt. Nachuntersuchung nach 60 Monaten bei 1:2; bei 1:2,7 alle 24 Monate.

Bei Substandard-Vision
(einseitige Sehschwäche): tauglich, wenn die Sehschärfe mindestens 0.3 und die Sehschärfe auf dem besseren Auge 1.0 ist; mit dem schlechteren Auge muß der Intermediärvisus N14 und der Nahvisus N5 betragen.

Welche Mindestanforderungen gelten für Kl. 2-Piloten?

Fernvisus für jedes Auge mit oder ohne Korrektur mindestens 0,5; bei beidäugigem Sehen 0,7.
Bei einer Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert oder bei funktioneller Einäugigkeit (einseitige angeborene Sehschwäche): tauglich, wenn eine zufriedenstellende augenärztliche Beurteilung gegeben ist und der medizinische Sachverständige der Genehmigungsbehörde (Fliegerarzt) ihn als tauglich beurteilt. Bewerber müssen, ggfs. mit Sehhilfe, mindestens eine Tafel vom Typ N5 (oder gleichwertig) aus einer Entfernung von 30-50 cm lesen können und
bzgl. Intermediärvisus (Visus in 1 m) die Tafel vom Typ N14 erkennen.

Weitere Bedingungen:
Keine Diplopie (Doppelbilder). Stabiles Einfachsehen, stabile Fusion. Normales beidäugiges Gesichtsfeld. Normales Farbensehen. Wenn dies nicht vorhanden ist, wird die Auflage VCL (nur Tagflug) erteilt.

Was gilt bzgl. Brillen und Kontaktlinsen?

Brillenträger Kl. 1 und 2
Brillenträger sollten Monofokalgläser oder Gleitsichtgläser tragen. Multifokale Kontaktlinsen sind nicht zugelassen. Monovision ist nicht zugelassen.

Welche Sonnenbrillen sind beim Fliegen erlaubt?

Eine Sonnenbrille, die zum Fliegen getragen wird sollte eine neutrale Färbung aufweisen (grau oder braun), damit eine Beeinflussung des Farberkennungsvermögens ausgeschlossen bzw. minimiert werden kann. Eine Tönung der Gläser, die 85 % überschreitet sollte nicht zur Anwendung kommen. Polarisierende Gläser sind nicht zu verwenden, da deren physikalisches Prinzip, welches zur Abdunkelung verwandt wird mit den ggf. polarisierend wirkenden Cockpitscheiben interferieren kann. Insbesondere ist auf farbig getönte Sonnenbrillen oder Brillen mit Gläsern, die eine besondere Filterung des blauen Lichtanteils bewirken zu verzichten, da diese zur Beeinflussung des Farberkennungsvermögens führen. Bei selbsttönenden Sonnenbrillen läuft die Geschwindigkeit des Abdunkelungs- wie des Aufhellungsprozesses der Gläser verzögert ab, was zur Blendung, insbesondere bei schnellen Wechseln der Lichtverhältnisse führen kann. Zusätzlich ist die Geschwindigkeit der Selbsttönung von verschiedenen Umweltfaktoren beeinflusst. Auf die Verwendung selbsttönender Sonnenbrillen sollte daher verzichtet werden.

Quelle: LBA