Führerscheingutachten und Führerschein-Sehtest
Mit der europäischen Harmonisierung der Führerscheinklassen wurde zum 1.1.2000 auch die europaweite Befristung bestehender und neuerworbener LKW-Führerscheine wirksam. Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich. Dieses Führerscheingutachten beinhaltet die Überprüfung des Gesichtsfeldes, des Farbempfindens, des räumlichen Sehens und der zentralen Sehschärfe. Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und verdeckte Schielstellungen untersucht.
Der Augenarzt muß sich dabei an den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV/FeV ÄndV) orientieren, die von Seiten des Gesetzgebers einen Rahmen für die Eignungsbegutachtung absteckt (1.5.2000), sowie an die konkrete Anlage 06 für die Sehfunktionen:
Anlage der FeV 06 ...hier klicken
Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, D DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten (Kosten: 75,00 ). Für die Klassen A, B, M, L, S und T benötigen Sie dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe, sonst reicht ein augenärztliches Attest (Kosten 10,00 €) aus.
Die wichtigsten Fahrerlaubnisklassen sind:
Klasse A = Krafträder mit/ohne Beiwagen
Klasse B = PKW
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse.
Klasse C = LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klasse D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, ggfs. mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse.
Klasse D = Busse
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse.
Klasse E = Anhänger
Kraftfahrzeuge der Klasse B, C oder D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg.
Klasse M = zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm³ bis 45 km/h
Klasse L = Zugmaschinen unter 32 km/h
Klasse S = 3-4-rädrige Kleinkrafträder unter 50 ccm, unter 45 km/h, unter 350 kg
Klasse T = landwirtsch. Zugmaschinen unter 60 km/h FAQ Sehvermögen für Führerscheine
Wann reicht ein einfaches augenärztliches Attest für Klasse A, B , M, L, S und T aus?
Wenn die Sehschärfe auf beiden Augen jeweils mindestens 0.7 beträgt, reicht ein augenärztliches Attest (= Sehtest) zur Erlangung des Führerscheins der Klasse A, B, BE, M, L, S und T aus.
Wann braucht man ein augenärztliches Gutachten für Klasse A, B , BE, M, L, S und T ?
Bei Sehschärfe eines Auges unter 0.7 (70%).
Welche Mindestanforderung für A, B, M, L, S und T muss (auch bei Gutachten) gegeben sein?
Klasse A, B, M, L, S und T: Mindestsehschärfe 0,5 / 0,2; bei Einäugigkeit 0,6; Gesichtsfeld beidäugig wenigstens bis 120°, bei Einäugigkeit normales Gesichtsfeld, keine Doppelbilder.
Wann braucht man immer ein augenärztliches Gutachten?
Klasse C, D, CE, DE und Taxi (P-Schein): dafür ist immer ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Voraussetzung ist:
Mindestsehschärfe 0,8/ 0,5. Wobei die Korrektur nur bis maximal +/- 8.0 Dioptrien zulässig ist. Ohne Korrektur darf die Sehschärfe auf keinem Auge 0,05 unterschreiten - Gesichtsfeld mindestens bis 70° horizontal nach rechts und links und 40° vertikal nach unten. Zentrale 30° müssen beiderseits frei sein: keine Doppelbilder und kein Schielen im Gebrauchsblickfeld (25° Aufblick, 30° Re- und Li-Blick, 40° Abblick; Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokul. Einfachsehen). Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomaliequotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, DE und der Erlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi, P-Schein).
Führerscheinsehtest-Kosten: 7.00 €
Führerscheingutachten-Kosten: 75,00 €
Anlage der FeV 06 ...hier klicken
Regelungen bzgl. ärztl. Unters. und Befristung ...hier klicken
Weitere Informationen über die FeV ...hier klicken
Ausführliche Anweisungen zum Führerscheingutachten:
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