G37 Siebtest (Vorsorgeuntersuchung) für Firmen und Behörden

Wir führen Augenuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 37 zur Bildschirmtätigkeit incl. Bescheinigung für den Arbeitgeber in unserer Praxis durch. Dazu können Firmen, Behörden, Krankenkassen etc. gerne Termine für ihre Mitarbeiter/ -innen vereinbaren, vorzugsweise Di von 12-14 Uhr.


Gesetzliche Grundlagen


Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Bildschirm-Arbeitsplätze (G 37) => link zum BVA

Spätestens seit Inkrafttreten der Bildschirmarbeitsverordnung (20.12.1996) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern, die an einem Bildschirm tätig sind, eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat ausdrücklich festgestellt: "Die alleinige Durchführung eines Sehtestes erfüllt nicht die Anforderung nach § 6 BildschArbVO". Eine über den Sehtest hinausgehende Untersuchung des Sehvermögens und der Augen ist eine dem Betriebs- oder Augenarzt vorbehaltene Aufgabe.

Ablauf der Untersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung "G37" besteht aus drei Teilen:

  • Allgemeine Untersuchung: zur Feststellung der Vorgeschichte
  • Erstuntersuchung: Feststellung der Sehschärfe, räumliches Sehen, Stellung der Augen, Farbtest, zentrales Gesichtsfeld
  • Nachuntersuchung: ArbeitnehmerInnen bis 40 Jahre - alle 5 Jahre; über 40 Jahre - alle 3 Jahre.

Vorzeitige Nachuntersuchungen können bei auftretenden Beschwerden des/der Arbeitnehmer/-in auf Anraten des Arztes oder nach Augenerkrankungen stattfinden.

Grundsätzlich kommen als Untersuchungsergebnis vier Ergebnisse in Frage, die der Arbeitgeber erhält (keine Diagnosen):


  • keine gesundheitlichen Bedenken
  • keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Benutzung einer Bildschirmarbeitsbrille)
  • befristete gesundheitliche Bedenken (z.B. nach einer Augenerkrankung)
  • dauernde gesundheitliche Bedenken

Meistens lautet das Ergebnis "keine gesundheitlichen Bedenken". Dies kann einschließen, dass die Sehfähigkeit bei der Erstuntersuchung nicht ausreichend war und erst durch eine bessere Brille (evtl. eine Bildschirmarbeitsbrille) korrigiert werden muss. Erst bei der Wiederholungs-Untersuchung wird dann die Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt.

Bei der zweiten Kategorie sollen flankierende Maßnahmen die Bildschirmarbeit möglich machen z.B. eine Bildschirmbrille oder Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung.

Die dritte Einstufung zielt auf einen zeitliche begrenzten Verzicht auf Bildschirmtätigkeit, bis die Gesundheit wiederhergestellt ist.

Einstufungen der letzten Kategorie gibt es ganz selten.

Kosten der G37-Vorsorgeuntersuchung

Die Kosten für die G37 übernimmt der Arbeitgeber. Sie belaufen sich auf ca. 40,00 € pro Mitarbeiter Untersuchung.



( Bildquelle: Gesünder Arbeiten NRW )